Regelungen für vierbeinige Freunde

Wir heißen Haustiere gerne willkommen, bitten die Besitzer aber aus Rücksicht auf andere Gäste und aus hygienischen Gründen, einige einfache Regeln zu beachten:

  • CHECK-IN: Alle Haustiere müssen bei der Buchung angegeben und bei der Ankunft gemeldet werden.
  • GESUNDHEITSPASS: Es wird empfohlen, die Dokumentation für das Tier für Versicherungszwecke und die nach italienischem Recht vorgeschriebenen Impfungen mitzubringen.
  • UNTERKÜNFTE: Hunde sind auf allen Stellplätzen und in allen Unterkunftsarten erlaubt. In den Unterkünften sind maximal 2 Hunde und auf den Stellplätzen maximal 3 Hunde erlaubt.
  • SICHERHEIT: In allen Bereichen der Anlage müssen sie an einer Leine mit einer maximalen Länge von 1,5 Metern geführt werden, wie in der ministeriellen Verordnung vom 6. August 2013 vorgesehen. Hunde müssen mit einem harten oder weichen Maulkorb ausgestattet sein (bei Bedarf oder auf Anfrage der Leitung zu verwenden) und vor und während des Aufenthalts gegen Flöhe und Zecken behandelt worden sein.
  • ZUGÄNGLICHKEIT: Hunde sind in allen Gemeinschaftsbereichen des Dorfes erlaubt.
  • UNTERKÜNFTE: Aus hygienischen Gründen bitten wir darum, die Bett- und Badwäsche nicht für das Tier zu verwenden (weder zur Pflege, als Liegeplatz oder anderweitig). Es ist verboten, das Tier auf Betten, Stühle, Tische usw. steigen zu lassen. Die Besitzer akzeptieren und übernehmen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Schäden, die ihre Tiere an Sachen oder Personen verursachen können, insbesondere in Bezug auf die Wiederherstellung der Hygiene in den belegten Zimmern, falls Haare oder anderes auf Betten oder Bettwäsche gefunden werden sollten.
  • VERANTWORTUNG: Ihr Verhalten muss vom Besitzer so gehandhabt werden, dass andere Gäste nicht gestört werden und ihre Stellplätze oder Wohneinheiten nicht betreten werden. Stelle sicher, dass die höchsten Hygienestandards eingehalten werden, wie das Einsammeln von Exkrementen mit speziellen Beuteln. Es ist nicht erlaubt, das Tier während des Aufenthalts unbeaufsichtigt in der Anlage zu lassen. Die Leitung behält sich das Recht vor, im Falle von Vernachlässigung/Misshandlung die zuständigen Behörden zu kontaktieren und die Familie zu verweisen. Der Gast verpflichtet sich, die Einrichtung oder das damit verbundene Personal von jeglichen Ansprüchen auf Schadensersatz, Entschädigung oder Erstattung von Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) im Zusammenhang mit von ihnen verursachten Verletzungen freizustellen, zu entschädigen und zu schützen.
  • ZUSCHLAG: Vierbeinige Freunde zahlen einen Zuschlag von 5 € pro Tag (nur für Unterkünfte), der aufgrund der Notwendigkeit einer gründlicheren Reinigung des Zimmers mit geeigneten Reinigungsmitteln und Desinfektionsmitteln erhoben wird.